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   SG Gotha, 02.04.2007 - S 10 RA 1587/03   

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SG Gotha, 02.04.2007 - S 10 RA 1587/03 (https://dejure.org/2007,55463)
SG Gotha, Entscheidung vom 02.04.2007 - S 10 RA 1587/03 (https://dejure.org/2007,55463)
SG Gotha, Entscheidung vom 02. April 2007 - S 10 RA 1587/03 (https://dejure.org/2007,55463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer höheren Regelaltersrente unter Zugrundelegung des aktuellen Rentenwertes (West) anstelle des aktuellen Rentenwertes (Ost); Rechtmäßigkeit des bundeseinheitlichen Systems der gesetzlichen Rentenversicherung; Notwendigkeit einer ungleichen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus SG Gotha, 02.04.2007 - S 10 RA 1587/03
    Mit Widerspruchsbescheid vom 6. Juni 2003 wies die Beklagte den Widerspruch gegen die Rentenanpassungsmitteilung zum 1. Juli 2000 zurück und verwies zur Begründung auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. Juli 2002 - Az.: B 4 RA 120/00 R.

    Die hier angefochtene Rentenanpassungsmitteilung ist ein Verwaltungsakt, in dem ausschließlich über den Grad der Änderung des festgestellten Geldwertes des Stammrechts entschieden wird; dabei werden weder die Regelungen noch die sie tragenden Rechenschritte der Rentenwertfestsetzung (sog. "Grundbescheid") auch nicht teilweise wiederholt (vgl. BSG, Urteil vom 31. Juli 2002 - Az.: B 4 RA 120/00 R, nach juris) Insofern wurde die Rentenanpassungsmitteilung auch nicht nach § 86 SGG zum Gegenstand des bereits laufenden Widerspruchsverfahrens.

    In seinem Urteil vom 31. Juli 2002 - Az.: B 4 RA 120/00 R (nach juris) hat das BSG in einem Verfahren mit gleicher Rechtsproblematik u.a. ausgeführt:.

    Damit scheidet die angeregte Aussetzung des Verfahrens und Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nach Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG aus Ein Verstoß gegen die Art. 14, 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 GG liegen nach dem Urteil des BSG vom 31. Juli 2002 - Az.: B 4 RA 120/00 R (nach juris) nicht vor.

  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 820/79

    Verfassungsmäßigkeit des 21. Rentenanpassungsgesetzes

    Auszug aus SG Gotha, 02.04.2007 - S 10 RA 1587/03
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 10. Mai 1983 (BVerfGE 64, 87) festgestellt, dass die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in den seiner Entscheidung vorausgegangenen Jahrzehnten durchaus die Erwartung bei den betroffenen Rentnern begründet habe, es fände eine fortwährende Erhöhung des Leistungsniveaus der Renten statt.

    Aus dieser Erwartung ergebe sich jedoch kein schützenswertes Vertrauen in eine uneingeschränkte und stetige Rentenerhöhung, weil weder die Rechtslage noch die Systematik der gesetzlichen Rentenversicherung eine entsprechende Automatik begründen könnten (vgl. BVerfGE 64, 87 (104 f.) m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 58, 81 (122 f.)).

    Schließlich dürfen die Regelungen über die Rentenanpassung nicht zu einer substantiellen Entwertung der erreichten Ansprüche und Anwartschaften mit der Folge führen, dass diese im Ergebnis leer laufen (vgl. BVerfGE 64, 87 (97 f.))".

  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus SG Gotha, 02.04.2007 - S 10 RA 1587/03
    bb) Der Gesetzgeber durfte unter Ausschöpfung des ihm bei der Gestaltung des Sozialrechts zukommenden Spielraums (vgl. BVerfGE 75, 78 (101); 76, 220 (241); 100, 1 (37)) die preisindexorientierte Rentenanpassung zum 1. Juli 2000 und die Aussetzung der Rentenanpassung zum 1. Juli 2004 als geeignet und erforderlich ansehen.

    Dabei liegt die Annahme, dass eine Erhöhung des paritätisch vom Arbeitgeber mit zu tragenden Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung den Faktor Arbeit zusätzlich verteuert und zum Wegfall oder zum Nichtentstehen versicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse beiträgt, in der Einschätzungsprärogative des zur Gestaltung des Sozialstaats berufenen Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 76, 220 (241)).

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus SG Gotha, 02.04.2007 - S 10 RA 1587/03
    Daher verfestigt die Eigentumsgarantie das Rentenversicherungssystem nicht so, dass es starr wird und den Anforderungen unter veränderten Umständen nicht mehr genügen kann (vgl. BVerfGE 53, 257 (293); 58, 81 (110); 69, 272 (304); 100, 1 (37 f.)).

    Aus dieser Erwartung ergebe sich jedoch kein schützenswertes Vertrauen in eine uneingeschränkte und stetige Rentenerhöhung, weil weder die Rechtslage noch die Systematik der gesetzlichen Rentenversicherung eine entsprechende Automatik begründen könnten (vgl. BVerfGE 64, 87 (104 f.) m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 58, 81 (122 f.)).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus SG Gotha, 02.04.2007 - S 10 RA 1587/03
    bb) Der Gesetzgeber durfte unter Ausschöpfung des ihm bei der Gestaltung des Sozialrechts zukommenden Spielraums (vgl. BVerfGE 75, 78 (101); 76, 220 (241); 100, 1 (37)) die preisindexorientierte Rentenanpassung zum 1. Juli 2000 und die Aussetzung der Rentenanpassung zum 1. Juli 2004 als geeignet und erforderlich ansehen.
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 719/06

    Erneut Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus SG Gotha, 02.04.2007 - S 10 RA 1587/03
    Sie wird immer dann angenommen, wenn das Verfahren fortgeführt wird, obwohl es für jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar ist, dass sie aussichtslos ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - Az.: 2 BvR 719/06, nach juris).
  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

    Auszug aus SG Gotha, 02.04.2007 - S 10 RA 1587/03
    Der Senat weist darauf hin, dass das BSG in seinem Urteil vom 14. März 2006 (Az.: B 4 RA 41/04 R, nach juris) im Übrigen an seiner Rechtsprechung festgehalten hat: "Zwar werden in dem seit 1992 bundeseinheitlichen System der gesetzlichen Rentenversicherung die Vorleistungen von Versicherten zT ungleich behandelt, soweit wegen einer niedrigeren Beitragsbemessungsgrenze im Beitrittsgebiet Arbeitsverdienste nicht in gleicher Höhe wie "im Westen" versichert sind (und insoweit bei der "Hochwertung auf West-Niveau" ausfallen).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus SG Gotha, 02.04.2007 - S 10 RA 1587/03
    Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung begründen die langfristigen Beitragsverpflichtungen, die erst zu einem sehr viel später liegenden Zeitpunkt zu Leistungen führen, ein besonderes Vertrauen auf den Fortbestand gesetzlicher Leistungsregelungen (vgl. BVerfGE 69, 272 (309)), zu denen auch die Vorschriften über die regelmäßige Rentenanpassung gehören.
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus SG Gotha, 02.04.2007 - S 10 RA 1587/03
    Zudem folgt aus dem in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich angeordneten, die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG berührenden Versicherungszwang mit einem erheblichen Beitragssatzniveau die Pflicht des Gesetzgebers, für die erbrachten Beitragsleistungen im Versicherungsfall adäquate Versicherungsleistungen zu erbringen (vgl. für die Minderung von Leistungen BVerfGE 97, 271 (286), für das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung vgl. BVerfGE 115, 25 (42 ff.)).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Gotha, 02.04.2007 - S 10 RA 1587/03
    Zudem folgt aus dem in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich angeordneten, die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG berührenden Versicherungszwang mit einem erheblichen Beitragssatzniveau die Pflicht des Gesetzgebers, für die erbrachten Beitragsleistungen im Versicherungsfall adäquate Versicherungsleistungen zu erbringen (vgl. für die Minderung von Leistungen BVerfGE 97, 271 (286), für das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung vgl. BVerfGE 115, 25 (42 ff.)).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04

    Klage von Union und FDP gegen Bundeshaushalt 2004 erfolglos

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

  • LSG Thüringen, 29.04.1998 - L 6 RA 441/97
  • LSG Thüringen, 29.03.2011 - L 6 R 728/07

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

  • Drs-Bund, 28.03.2002 - BT-Drs 14/8800
  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03

    Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

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